Artikel 21.1. Gott legt fest, wie er verehrt werden will
Das Licht der Natur zeigt, daß es einen Gott gibt, der Gewalt und Herrschaft über alles hat, der gut ist und allen Gutes tut, der deshalb zu fürchten, zu lieben, zu preisen und anzurufen ist, und dem man vertrauen und von ganzem Herzen, von ganzer Seele und mit aller Kraft dienen muß. Aber die wohlgefällige Art der Verehrung des wahren Gottes ist von ihm selbst festgesetzt und durch seinen eigenen geoffenbarten Willen so eingegrenzt worden, daß er nicht nach den Einbildungen und Betrügereien der Menschen oder nach den Eingebungen Satans oder unter irgendeiner sichtbaren Darstellung oder auf irgendeine andere Art und Weise verehrt werden darf, die nicht in der Heiligen Schrift vorgeschrieben ist.
Artikel 21.2. Nur Gott allein darf verehrt werden und Jesus ist der einzige Mittler
Religiöse Verehrung darf Gott, dem Vater, Sohn und Heiligen Geist, und nur ihm allein, entgegengebracht werden, und nicht Engeln, Heiligen oder irgendwelchen anderen Geschöpfen. Sie darf seit dem Fall nicht ohne Mittler geschehen und auch nicht durch Vermittlung irgendeines anderen als durch Christus allein.
Artikel 21.3. Gott will Gebet
Gott fordert von allen Menschen Gebet mit Danksagung, das einen besonderen Teil der religiösen Verehrung darstellt. Damit es angenommen wird, muß es im Namen des Sohnes durch die Hilfe seines Geistes, in Übereinstimmung mit seinem Willen, mit Verstand, Ehrerbietung, Demut, Inbrunst, Glauben, Liebe und Beharrlichkeit und, wenn laut gesprochen, in einer bekannten Sprache geschehen.
Artikel 21.4. Für wen darf man beten?
Beten soll man für alle vom Gesetz erlaubten Dinge und für alle Arten von Menschen, die jetzt leben und die künftig leben werden, aber weder für die Toten, noch für die, von denen etwa bekannt ist, daß sie die Sünde zum Tode begangen haben.
Artikel 21.5. Bestandteile der Verehrung Gottes
Das Lesen der Schrift mit Gottesfurcht, die gesunde Predigt, das gewissenhafte Hören des Wortes im Gehorsam gegen Gott mit Verstand, Glauben und Ehrerbietung, das Singen von Psalmen mit Gnade im Herzen, und außerdem die richtige Verwaltung und der würdige Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente, sind alle Bestandteile der ordentlichen religiösen Verehrung Gottes. Daneben sind zu nennen: religiöse Eide und Gelübde, feierliches Fasten und Dankesfeiern bei verschiedenen Gelegenheiten, die zu besonderen Anlässen und verschiedenen Zeiten in heiliger und religiöser Weise anzuwenden sind.
Artikel 21.6. Ort und Zeit des Gebetes
Weder das Gebet noch irgendein anderer Teil der Gottesverehrung ist heute unter dem Evangelium an einen bestimmten Ort gebunden noch wird es dadurch wohlgefälliger, daß es an einem bestimmten Ort oder auf einen bestimmten Ort hin ausgerichtet vollbracht wird. Stattdessen soll Gott überall im Geist und in der Wahrheit angebetet werden, zu Hause in den Familien täglich und insgeheim im Verborgenen von jedem einzelnen bei sich selbst, genauso wie noch feierlicher in öffentlichen Versammlungen, die man nicht durch Nachlässigkeit oder absichtlich mißachten oder verlassen darf, wenn uns Gott durch sein Wort oder seine Vorsehung dazu ruft.
Artikel 21.7. Der christliche Sabbat
Wie es zum Gesetz der Natur gehört, daß im allgemeinen eine angemessene Zeit für die Verehrung Gottes ausgesondert wird, so hat Gott in seinem Wort durch ein positives, moralisches und bleibendes Gebot, das alle Menschen in allen Zeitaltern bindet, im einzelnen einen Tag unter sieben zu einem Sabbat bestimmt, der ihm heilig gehalten werden soll. Dies war von Anfang der Welt bis zur Auferstehung Christi der letzte Tag der Woche, und wurde seit der Auferstehung Christi in den ersten Tag der Woche umgeändert, der in der Schrift der Tag des Herrn genannt wird und als der christliche Sabbat bis zum Ende der Welt fortbestehen soll.
Artikel 21.8. Wie soll der Sabbat begangen werden?
Dieser Sabbat wird dann dem Herrn heilig gehalten, wenn die Menschen ihre Herzen gebührend vorbereitet und vorher ihre alltäglichen Angelegenheiten geordnet haben, und sie nicht nur den ganzen Tag eine heilige Ruhe von ihren eigenen Werken, Worten und Gedanken, die sich auf ihre weltlichen Beschäftigungen und Vergnügungen richten, einhalten, sondern auch die ganze Zeit von der öffentlichen und privaten Ausübung der Gottesverehrung und von den Pflichten der Not und der Barmherzigkeit in Anspruch genommen werden.
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