Artikel 29.1. Die Bedeutung des Abendmahls
Unser Herr Jesus setzte in der Nacht, in der er verraten wurde, das Sakrament seines Leibes und Blutes ein, das das Abendmahl des Herrn genannt wird, damit es in seiner Kirche bis an das Ende der Welt gehalten würde, zur bleibenden Erinnerung an sein eigenes Opfers in seinem Tod, zur Besiegelung aller daraus entstammender Wohltaten für die wahrhaft Gläubigen, zu ihrer geistlichen Nahrung zu ihrem Wachstum in ihm, zu ihrem weiteren Einsatz für alle Pflichten, die sie ihm schuldig sind, und damit es ein Bund und Unterpfand ihrer Gemeinsamkeit mit ihm und untereinander als Glieder seines verborgenen Leibes sei.
Artikel 29.2. Das Abendmahl ist kein wirkliches Opfer
In diesem Sakrament wird Christus nicht seinem Vater geopfert, noch wird überhaupt irgendein wirkliches Opfer zur Vergebung der Sünden für Lebende oder Tote dargebracht. Es ist vielmehr nur eine Erinnerung an das eine Opfer seiner selbst, das er durch sich selbst ein für alle Mal am Kreuz dargebracht hat, sowie eine geistliche Opfergabe in Form jedes nur möglichen Lobpreises an Gott für dasselbe. Deswegen ist das päpstliche 'Meßopfer', wie sie es nennen, eine abscheuliche Beleidigung des einen und einzigen Opfers Christi, das die alleinige Versöhnung für alle Sünden der Erwählten ist.
Artikel 29.3. Die Durchführung des Abendmahls
Der Herr Jesus hat in dieser Ordnung seine Diener angewiesen, dem Volk seine Einsetzungsworte zu verkünden, zu beten, die Elemente, Brot und Wein, zu segnen und sie dadurch vom gewöhnlichen zum heiligen Gebrauch abzusondern, das Brot zu nehmen und zu brechen, den Kelch zu nehmen und beides (indem sie es auch selbst zu sich nehmen) den Kommunikanten zu geben, dabei aber niemandem, der dabei in der Gemeinde gar nicht anwesend ist.
Artikel 29.4. Falsche Formen des Abendmahls
Privatmessen oder der Empfang dieses Sakramentes als Einzelperson durch den Priester oder irgendeinen anderen oder gleichermaßen dem Volk den Kelch vorzuenthalten, die Elemente anzubeten, sie zur Anbetung in die Höhe zu heben oder herumzutragen und sie für irgendeinen angeblich religiösen Gebrauch aufzubewahren stehen alle der Natur dieses Sakraments und der Einsetzung durch Christus entgegen.
Artikel 29.5. Das Verhältnis der Elemente zu Christus
Die äußerlichen Elemente in diesem Sakrament haben, wenn sie rechtmäßig zu dem von Christus verordneten Gebrauch abgesondert worden sind, eine solche Beziehung zu ihm, dem Gekreuzigten, daß sie manchmal wahrhaftig, jedoch nur sakramental, mit dem Namen der Dinge, die sie repräsentieren, das heißt als Leib und Blut Christi, bezeichnet werden, obwohl sie ihrem Wesen und ihrer Natur nach wahrhaftig und ausschließlich Brot und Wein bleiben, wie sie es vorher auch waren.
Artikel 29.6. Brot und Wein verwandeln sich nicht in Jesus
Jene Lehre, die eine Verwandlung der Substanz von Brot und Wein in die Substanz des Leibes und Blutes Christi durch die Konsekration eines Priesters oder auf irgendeine andere Weise behauptet, die man gewöhnlich Transsubstantiationslehre nennt, liegt nicht nur im Widerstreit mit der Schrift, sondern auch mit dem allgemeinen Empfinden und mit der Vernunft. Sie stellt die Natur des Sakraments auf den Kopf und war und ist die Ursache für vielfachen Aberglauben, ja für groben Götzendienst.
Artikel 29.7. Der geistliche Empfang des Abendmahls
Würdige Empfänger, die der sichtbaren Elemente dieses Sakraments teilhaftig werden, empfangen dann auch innerlich durch den Glauben wirklich und tatsächlich, jedoch nicht fleischlich oder materiell, sondern geistlich, den gekreuzigten Christus und alle Wohltaten seines Todes und nähren sich davon. Der Leib und das Blut Christi ist demnach nicht materiell oder fleischlich in, mit oder unter dem Brot und dem Wein, aber wirklich, nur eben geistlich, für den Glauben der Gläubigen in dieser Ordnung gegenwärtig, wie es die Elemente selbst für ihre äußerlichen Sinne sind.
Artikel 29.8. Der unberechtigte Empfang durch Gottlose und Unwürdige
Obwohl unwissende und gottlose Menschen die äußerlichen Elemente dieses Sakramentes empfangen, empfangen sie doch nicht die Sache, die dadurch bezeichnet wird, sondern sind dadurch, daß sie unwürdig hinzugekommen sind, an dem Leib und dem Blut des Herrn schuldig, ihnen selbst zur Verdammnis. Darum sind alle unwissenden und gottlosen Personen, weil sie unfähig sind, die Gemeinschaft mit ihm zu genießen, auch des Tisches des Herrn unwürdig und können, solange sie solche bleiben, nicht ohne eine große Sünde gegen Christus zu begehen an diesen heiligen Geheimnissen teilnehmen oder zu ihnen zugelassen werden.
|